Ihre fälligen Beiträge werden per Lastschriftverfahren von dem von Ihnen benannten Konto abgebucht. Eine jährliche Zahlweise gilt als vereinbart.
Alles wird übersichtlich in Ihrem persönlichen INSURFOX-Konto angezeigt. Loggen Sie sich dazu einfach in Ihr Konto ein, sichten Sie die im Dashboard angezeigten Policen und klicken Sie auf die Police, die Sie sich im Detail ansehen möchten. Hier können Sie auch den vollständigen Versicherungsschein für Ihre Unterlagen herunterladen.
Die Vertragslaufzeit entnehmen Sie Ihrer Police. Sie brauchen anschließend nichts Weiteres zu tun, da sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert.
Melden Sie sich in Ihrem Benutzerkonto an, suchen Sie die entsprechende Police im Dashboard und wählen Sie im Menü „Police herunterladen“.
Sofort! Sie sind noch am selben Tag versichert, an dem Sie Ihre Police bei INSURFOX abgeschlossen haben. Da INSURFOX zu 100% online agiert, geht alles noch viel schneller.
Laufzeit und Gültigkeitszeitraum entnehmen Sie Ihrer Police.
Sie können einen Großteil Ihrer Kontaktdaten selbst aktualisieren, indem Sie sich bei Ihrem Konto anmelden und auf „Einstellungen“ in der oberen rechten Ecke des Dashboards klicken. Bitte beachten Sie, dass Insurfox aus rechtlichen Gründen Ihre Angaben prüfen muss. Sie werden per Mail über den Status Ihrer Änderungen informiert.
Sie können Ihren Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist online kündigen. Sie haben die Wahl zwischen einer ordentlichen Kündigung (Eingang der Kündigung muss bis zum 30.09 des Jahres bei Insurfox eingehen) oder einer Sonderkündigung.
Versuchen Sie, Ihr Passwort zurückzusetzen, indem Sie auf der Anmeldeseite auf „Passwort vergessen?“ klicken und den Anweisungen folgen. Wenn Sie danach immer noch Probleme beim Einloggen haben sollten, kontaktieren Sie uns bitte. Wir werden sicher eine Lösung finden.
Sie können Ihr Passwort zurücksetzen, indem Sie auf der Anmeldeseite auf „Passwort vergessen?“ klicken und den Anweisungen folgen.
Ihren Versicherungsvertrag und den Versicherungsnachweis finden Sie bereits nach wenigen Minuten in Dashboard. Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein hinterlegtem Datum.
Die jeweilige Rechnung erhalten Sie auf dem Postweg direkt von der Versicherung.
Die Verkehrshaftungsversicherung ist für alle Unternehmen, die Güterkraftverkehr – national oder international - betreiben, also Frachtführer, die eine geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen auf der Straße durchführen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Güterkraftverkehrsunternehmer/Frachtführer ist, wer es gewerblich übernimmt, fremde Güter zu Lande zu befördern.
Versicherungsschutz gilt gemäß Antragslage für Frachtverträge bei innerdeutschen Transporten und / oder bei allen grenzüberschreitenden Transporten von, nach und durch die Staaten des geographischen Europas, jedoch exklusive Russland, Weißrussland und der Ukraine, Belarus, einschließlich den Regionen Krim, Luhansk (LNR) und Donezk (DN)
Versichert gilt die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Haftung des Versicherungsnehmers als Frachtführer aus Schäden bei allen entgeltlichen, gewerblichen Transporten fremder Güter mit allen über die Police registrierten eigenen oder gemieteten Kraftfahrzeugen, sowie bei transportbedingten Zwischenlagerungen.
Als Schäden gelten Beschädigungen, Verlust, Lieferfristüberschreitung oder sonstige Vermögenschäden.
Die Leistungsverpflichtung des Versicherers umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche aus Frachtrecht, die gegen den Versicherungsnehmer als Auftragnehmer eines Frachtvertrages erhoben werden.
Die Haftung bei Beschädigung oder Verlust ist jeweils verbindlich gewichtsabhängig nach den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches im nationalen Transportbereich und international nach den Vorschriften des "Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr" (CMR) geregelt. National innerdeutsch kann von der gesetzlichen Regelhaftung zu 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR, ca. 10 Euro/kg) mit bis zu 40 Sonderziehungsrechten (ca. 50 Euro/kg) abgewichen werden.
Wer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen betreibt, deren zulässiges Gesamtgewicht einzeln oder im Gespann mehr als 3,5 Tonnen beträgt, ist gemäß den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) zum Abschluss einer Frachtführer-Haftungsversicherung und des entsprechenden Nachweises mittels einfacher Fotokopien im jeweiligen Fahrzeug verpflichtet.
Die Selbstbeteiligung kann der Versicherungsnehmer bei Angebotsanforderung wahlweise mit 300, 500, 750 oder 1.000 Euro je Schadenfall wählen.
Bei Schäden an fremden Anhängern, Wechselbrücken, Containern, Sattelaufliegern u. Ä. im Zusammenhang mit dem Frachtauftrag beträgt die Selbstbeteiligung obligatorisch 1.000 Euro je Schadenfall.
Die Selbstbeteiligungen gelten im Schadenfall unabhängig voneinander.
Die Frachtführerhaftungsversicherung wird für eine Laufzeit von einem Jahr mit Ablaufdatum per 01.01. abgeschlossen.
Der Versicherungsvertrag verlängert sich still-schweigend, wenn er nicht rechtzeitig mit Dreimonatsfrist vor Ablauf gekündigt wird.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf
- Allgemeines Speditionsgut und soweit beantragt auf
- Kühl- und Tiefkühlgut bzw. innerdeutsches KEP-Gut (Kurier-, Express-, Paket-Gut)
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Transporte von
- diebstahl- und raubgefährdeten Gütern wie z.B. Spirituosen, Tabakwaren, Unterhaltungselektronik, Telekommunikationsgeräte, EDV-Geräte und -Zubehör, optische Geräte (wie z.B. Digitalkameras) jeweils mit einem Warenwert von mehr als 50.000 Euro je Sendung und mehr als 200.000 EUR je Reise und Lastzug,
- Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Zahlungsmitteln, Valoren, Wertpapieren, Briefmarken, Dokumenten, Urkunden,
- Gemälden, Skulpturen und sonstigen Kunst- und Wertgegenständen mit einem Einzelwert von mehr als 2.500 EUR,
- radioaktiven Stoffen, lebenden Tieren, Kraftfahrzeugen, Umzugsgut, unverpackten (Handels-)Möbeln,
- Gütern, die als Sondertransporte gemäß den §§ 22, 29 STVO befördert werden.
Der Versicherungsnehmer hat dafür zu sorgen, dass Sendungen nur gegen Quittungsleistung des berechtigten Empfängers ausgeliefert werden, soweit nicht mit dem Auftraggeber eine quittungslose Ablieferung vereinbart wurde. Die Beweispflicht hierfür liegt beim Versicherungsnehmer.
Repräsentant ist, wer im Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist oder tritt.
Auf diesen Versicherungsvertrag findet deutsches Recht Anwendung, insbesondere die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer wegen Prämienzahlung, Zahlung von Selbstbehalt, Regress-ansprüchen oder aus sonstigem Grund ist das Gericht am Ort der Niederlassung oder des Sitzes des Versicherungsnehmers zuständig.
Für Klagen gegen den Versicherer ist das Gericht am Ort der zuständigen geschäftsführenden Stelle des Versicherers zuständig.
Die Vertragssprache ist deutsch.
Die Vertrags- und Leistungswährung ist Euro.
- Versicherungs-/Vertragsnummer (falls vorhanden)
- Name und Kontaktdaten (Telefon/E-Mail)
- Datum und Uhrzeit des Ereignisses
- Ort des Schadens
- Kurze, sachliche Schilderung des Hergangs
- Nachweise (Fotos, Rechnungen, Kostenvoranschläge, Schriftverkehr)
Sie erreichen uns über die auf dieser Seite genannten Kontaktwege: telefonisch, online und schriftlich per Post.
Unsere Servicezeiten finden Sie auf dieser Seite im Bereich Telefon.
Ja. Über den Online-Kontakt können Sie uns jederzeit eine Nachricht senden. Wir bearbeiten Ihr Anliegen schnellstmöglich innerhalb der Servicezeiten.
Wenn Sie registriert sind, ist Ihr Dashboard (Kundenkonto) in der Regel der schnellste Weg, weil Ihre Vertragsdaten dort bereits vorliegen. Alternativ ist der Online-Kontakt ideal, wenn Sie Unterlagen direkt mitsenden möchten.
Nutzen Sie bitte die Funktion „Passwort vergessen?“. Wenn der Zugang weiterhin nicht funktioniert, kontaktieren Sie uns über die Kontaktmöglichkeiten auf dieser Seite.
Sie können Ihren Schaden über den auf dieser Seite angegebenen Online-Kontaktweg melden oder innerhalb der Servicezeiten telefonisch Kontakt aufnehmen.
Für eine schnelle Bearbeitung helfen insbesondere:
Je nach Schaden: Fotos, Rechnungen, Reparatur-/Kostenvoranschläge sowie – falls vorhanden – Polizeibericht/Aktenzeichen.
Ja. Bitte reichen Sie Unterlagen nach und geben Sie dabei unbedingt Ihre Vertragsnummer und – sofern vorhanden – Ihre Schaden-/Vorgangsnummer an.
Bitte dokumentieren Sie den Schaden (z. B. Fotos) und entsorgen Sie beschädigte Gegenstände nur, wenn keine Prüfung mehr erforderlich ist bzw. nachdem Sie alles ausreichend dokumentiert haben.
Für Anfragen mit Anhängen, wenn Sie kein Kundenkonto nutzen oder keinen Zugriff haben, nutzen Sie unsere E-Mail-Kontaktformular.
Für kurze Rückfragen, Orientierung („Was ist der richtige nächste Schritt?“) und Statusabfragen.
Für formale Anliegen (z. B. Kündigung), wenn Sie diese schriftlich einreichen möchten.